Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf Lubey Trade gelten für alle Nutzer die AGB der Lubey GmbH. Je nach Rechtsgrundlage wird allerdings bei Vergaben unterschieden, ob sie an das Vergaberecht gebunden oder frei von vergaberechtlichen Bestimmungen ist.

Hier gelangen Sie zu den AGB für Lubey Trade.
Hier gelangen Sie zu den AGB für Lubey Trade unter Anwendung vergaberechtlicher Bestimmungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lubey GmbH
für die Nutzung von Lubey Trade durch gewerbetreibende und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, soweit keine vergaberechtlichen Bestimmungen Anwendung finden
(AGB) Stand 01.02.2022

1. Präambel

Die „Lubey GmbH“ mit Sitz in Halle/Saale, Deutschland (nachfolgend „Lubey GmbH“ oder „Betreiber“ genannt) bietet gewerblichen Nutzern (nachfolgend „Nutzer“ genannt) und öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgern (die nach Landesrecht zur Entsorgung von Abfällen verpflichteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts, in der Regel kommunale Körperschaften) cloudbasierte Softwarelösungen an. Dies umfasst die Nutzung von Lubey Trade (nachfolgend „Online-Marktplatz“ oder „Lubey Trade“), worüber Abfälle zur Entsorgung und Sekundärrohstoffe zur Verwertung angeboten sowie erworben werden können.

2. Allgemeines und Anwendungsbereich

(1)  Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Lubey GmbH und dem Nutzer von Lubey Trade (nachfolgend: „Nutzungsvertrag“) sowie für das Zustandekommen der Verträge zwischen den Nutzern dieses Marktplatzes („Hauptverträge“). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung dieser AGB. Die nachfolgenden AGB finden keine Anwendung bei Nutzung von Lubey Trade, soweit die vergaberechtlichen Bestimmungen Anwendung finden. Für öffentlich-rechtliche Anbieter von Abfällen und Sekundärrohstoffen gelten gesonderte Vertragsbedingungen (AGB-VSt). Für Nutzer, die Bieter in Verfahren sind, die den vergaberechtlichen Bestimmungen unterliegen, gelten gesonderte Teilnahmebedingungen.

(2)  Die AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen, die auf Lubey Trade angeboten werden, aber nicht dem öffentlichen Vergaberecht unterliegen. Alle kostenpflichtigen Angebote sind als solche gekennzeichnet.

(3)  Die AGB regeln konkret die Bereitstellung der Dienstleistungen auf Lubey Trade sowie deren Inanspruchnahme. Nur bei Einbeziehung dieser AGB ist die Lubey GmbH zu einer Geschäftsbeziehung mit dem Nutzer bereit. Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers sowie Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn diese von der Lubey GmbH schriftlich anerkannt wurden. Dies gilt auch, wenn den AGB des Nutzers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

(4)  Falls sich die Bedingungen in verschiedenen Dokumenten widersprechen, gelten die Regelungen in folgender Reihenfolge:

  1. Regelungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser AGB,
  2. Leistungsbeschreibung und Preisangaben des Hauptvertrages,
  3. jeweils geltende gesetzliche Regelungen.

(5)  Die Lubey GmbH ist berechtigt ihre Rechte und/oder Pflichten aus dem Nutzungsvertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertrags- und/oder Schuldübernahme, Abtretung). Dem Nutzer steht für den Fall der Vertrags- und/oder Schuldübernahme nicht das Recht zu, den Vertrag zu kündigen.

(6)  Der Nutzungsvertrag und die Hauptverträge unterliegen vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Nutzungsvertrag ist der Geschäftssitz der Lubey GmbH. Die Befugnis der Lubey GmbH, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(7)  Die Nutzer haben bei der Nutzung von Lubey Trade neben diesen AGB das jeweils geltende Recht (insbesondere sämtliche abfallrechtlichen Regelwerke) einzuhalten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die von den Nutzern im Rahmen der Einstellung von Angeboten gemachten Angaben.

(8) Die Vertragssprache der Nutzungsverträge ist Englisch, sofern der Nutzer kein deutsches Unternehmen ist. Ist der Nutzer ein deutsches Unternehmen, ist die Vertragssprache der Nutzungsverträge Deutsch. Bei Auslegungszweifeln ist jedoch in jedem Fall der deutsche Wortlaut dieser AGB maßgebend.

3. Gegenstand Lubey Trade, dem Online-Marktplatz

(1)  Lubey Trade ist ein Online-Marktplatz zum Abschluss von Verträgen über den Kauf von Abfällen und Sekundärrohstoffen sowie über die Erbringung spezifischer IT-Dienstleistungen hinsichtlich der Abwicklung von Entsorgungs- und Verwertungsdienstleistungen. In diesen AGB gelten als Sekundärrohstoffe aus Abfällen gewonnene Stoffe, die das Ende der Abfalleigenschaft nach den Bestimmungen des § 5 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und einschlägiger Verordnungen erreicht haben. Nach § 5 Abs. 1 KrWG endet die Abfalleigenschaft eines Stoffes oder Gegenstandes, wenn er ein Verwertungsverfahren durchlaufen hat und so beschaffen ist, dass

  1. er üblicherweise für bestimmte Zwecke verwendet wird,
  2. ein Markt für ihn oder eine Nachfrage nach ihm besteht,
  3. er alle für seine jeweilige Zweckbestimmung geltenden technischen Anforderungen sowie alle Rechtsvorschriften und anwendbaren Normen für Erzeugnisse erfüllt sowie
  4. seine Verwendung insgesamt nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt führt.

In diesen AGB sind Abfälle solche im Sinne des § 3 KrWG, d. h. Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.

(2)  Der Betrieb des Online-Marktplatzes ist keine Maklertätigkeit im Sinne der §§ 93 ff. Handelsgesetzbuch. Die Lubey GmbH ist im zivilrechtlichen Sinne kein Makler, sondern lediglich Betreiber des Online-Marktplatzes www.lubey.de und technischer Dienstleister.

(3)  Der Betrieb des Online-Marktplatzes stellt eine Maklertätigkeit im abfallrechtlichen Sinne nach § 3 Abs. 13 KrWG dar. Die Lubey GmbH ist unter der Nummer NV0200025 als Makler und Händler für ungefährliche und gefährliche Abfälle zugelassen.

(4)  Auf dem Online-Marktplatz veröffentlichte Angebote und sonstige Inhalte von Nutzern stellen nicht die Meinung der Lubey GmbH dar und werden grundsätzlich nicht von der Lubey GmbH auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.

(5)  Der Online-Marktplatz bietet den Nutzern zwei unterschiedliche Varianten von Vermarktungswegen an. Zum einen die „Spot-Auktion“, die sich dadurch auszeichnet, dass alle bei Lubey GmbH registrierten Unternehmen, deren allgemeine Eignung bereits im Rahmen der Registrierung abgefragt wurde, unmittelbar an der elektronischen Auktion teilnehmen können (nachfolgend „Spot-Auktion“ genannt) und zum andern die als privatrechtliche „E-Vergabe“ (nachfolgend „E-Vergabe“ genannt) bezeichnete Variante. Die E-Vergabe orientiert sich am Ablauf der öffentlichen Ausschreibung mit elektronischer Auktion für öffentliche Auftraggeber, ohne allerdings an die vergaberechtlichen Bestimmungen, insbesondere die dortigen Formvorschriften und Fristen gebunden zu sein. Die Bieter haben daher im Rahmen eines ersten Angebotes ihre spezielle Eignung nach den Vorgaben des Anbieters nachzuweisen und nur die als geeignet bewerteten Bieter werden zur Teilnahme an der anschließenden elektronischen Auktion zugelassen. Beide Varianten Spot-Auktion und E-Vergabe werden nachfolgend als „Vermarktungen“ bezeichnet. Die öffentliche Ausschreibung/offenes Verfahren mit elektronischer Auktion für öffentliche Auftraggeber unterliegt nicht den vorliegenden AGB.

4. Beziehungen zwischen den Nutzern des Online-Marktplatzes und der Lubey GmbH als Be-treiber des Online-Marktplatzes („Nutzungsvertrag“)

4.1 Gegenstand Nutzungsvertrag und Laufzeit

(1)  Der Nutzungsvertrag begründet das Rechtsverhältnis zwischen dem Nutzer („Anbieter“ und „Bieter“) des Online-Marktplatzes und der Lubey GmbH. Die Lubey GmbH stellt lediglich den Online-Marktplatz zur Verfügung, auf welchem Abfälle und Sekundärrohstoffe sowie Entsorgungs-, Verwertungs-, Sammel- und Transportdienstleistungen von den Nutzern angeboten und gesucht werden können, sowie damit im Zusammenhang stehende Serviceangebote.

(2)  Die Lubey GmbH entsorgt keine Abfälle oder verwertet Sekundärrohstoffe und erbringt keine der sonstigen vermittelten Leistungen. Die ordnungsgemäße Erfüllung der vermittelten Leistung als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten der Lubey GmbH.

(3)  Gegenstand des zwischen dem Nutzer und der Lubey GmbH geschlossenen Nutzungsvertrages ist somit nur das Recht des Nutzers zur nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren Nutzung der Dienstleistungen von Lubey GmbH gemäß diesen AGB sowie der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben. Die Preisangaben sind unter dem Menüpunkt „Preise“ auf der Internetseite www.lubey.de abrufbar.

(4)  Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Lubey GmbH und der Nutzer sind jedoch berechtigt, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres zu kündigen, erstmalig jedoch nach Ablauf von zwei Vertragsjahren. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Mit der Beendigung des Nutzungsvertrages endet der Zugang des Nutzers zum Online-Marktplatz. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf bereits abgeschlossene Hauptverträge.

(5)  Der Nutzer ist nicht berechtigt, dieselben Zugangsdaten gleichzeitig oder mehrfach für den Zugang zu den Dienstleistungen zu nutzen, soweit dem Nutzer dieses Recht nicht ausdrücklich durch die Lubey GmbH eingeräumt worden ist.

(6)  Die Lubey GmbH behält sich alle Ansprüche aus unbefugter Nutzung von Dienstleistungen durch den Nutzer vor, insbesondere urheberrechtliche Ansprüche und Schadenersatzansprüche. Dabei wird explizit auf eine mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeit für die vorgenannten Handlungen hingewiesen.

(7)  Die Lubey GmbH ist bemüht, die auf dem Online-Marktplatz angebotenen Dienstleistungen fortlaufend zu optimieren. Dazu kann die Lubey GmbH unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen beispielsweise Funktionen oder Merkmale („Features“) hinzufügen oder entfernen oder zusätzliche oder neue Beschränkungen für die auf dem Online-Marktplatz angebotenen Dienstleistungen einführen.

4.2 Vertragsschluss

(1)  Sämtliche Dienstleistungsangebote der Lubey GmbH sind freibleibend. Sollte es sich um verbindliche Angebote handeln, dann werden diese auch ausdrücklich als solche durch die Lubey GmbH ausgewiesen. Die Präsentation von Dienstleistungen der Lubey GmbH im Internet und in Prospekten, Katalogen und Broschüren dient lediglich der Information des Nutzers. Sie stellt kein verbindliches Angebot durch die Lubey GmbH dar.

(2)  Durch die Registrierung auf dem Online-Marktplatz gibt der Nutzer ein verbindliches Vertragsangebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Mit der Abgabe eines Vertragsangebots erklärt sich der Nutzer vollumfänglich mit der Einbeziehung der im jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden AGB, der Leistungsbeschreibung und den Preisen der Lubey GmbH einverstanden und bestätigt dies durch Setzen eines Häkchens im Kästchen „Ich habe die AGB gelesen und stimme ihnen zu“. Mit der Anerkennung und Einbeziehung der AGB erkennt der Nutzer insbesondere auch seine Pflichten im Verhältnis zu den anderen Nutzern im Hinblick auf das Zustandekommen der Hauptverträge an (Ziff. 5 dieser AGB).

(3)  Die Annahme durch die Lubey GmbH kann durch Übersendung einer Bestätigung oder die Freischaltung des Nutzerkontos geschehen. Die Lubey GmbH ist nicht zur Annahme des Angebotes und zum Abschluss eines Nutzungsvertrages verpflichtet. Die Annahme unterbleibt insbesondere, wenn der Nutzer nicht über entsprechende Voraussetzungen (z. B. Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb) verfügt.

4.3 Registrierung und Nutzerkonto

(1)  Um die Dienste des Online-Marktplatzes in Anspruch nehmen zu können, müssen sich die Nutzer auf dem Online-Marktplatz registrieren und damit ein Nutzerkonto anlegen. Zur Registrierung ist die Angabe von unterschiedlichen Daten erforderlich. Neben allgemeinen Geschäftsdaten wie Geschäftsanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer müssen u. a. auch die für die Entsorgung von Abfall oder Verwertung von Sekundärrohstoffen in dem jeweiligen Land erforderlichen Informationen bzw. Dokumente (z. B. Erzeuger-Nummer, Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb oder die Transportgenehmigung) angegeben und hochgeladen werden. Die gemachten Angaben und hochgeladenen Dokumente sind nach Eingabe zu bestätigen. Nach dieser Bestätigung wird dem Nutzer eine E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zugesandt. Der Nutzer muss daraufhin seine E-Mail-Adresse bestätigen. Nach erfolgreicher Bestätigung wird dem Nutzer ein Aktivierungsschlüssel per Post an den Geschäftssitz des registrierten Unternehmens zugesandt. Nach Eingabe dieses persönlichen Aktivierungsschlüssels im Nutzerkonto des Nutzers wird das Konto freigeschaltet.

(2)  Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt und darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung natürlicher Personen dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Nutzerkontos angegeben werden. Der Nutzer kann zusätzlich Mitarbeiterkonten für einzelne Mitarbeiter anlegen. Ein Mitarbeiter mit eigenem Nutzerkonto handelt rechtsverbindlich im Namen und in Vertretung des Nutzers.

(3)  Der Nutzer verpflichtet sich, den Zugang über das Nutzerkonto gegen die unbefugte Nutzung durch Dritte ausreichend zu schützen. Die Weitergabe des Passwortes ist nicht zulässig. In jedem Fall haftet der Nutzer für sein pflichtwidriges Verhalten, welches eine unbefugte Benutzung des Zugangs zu den registrierungspflichtigen Bereichen schuldhaft ermöglicht.

(4)  Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar. Dies gilt nicht für den Fall der Rechtsnachfolge durch Umfirmierung, Verschmelzung oder ähnliche Vorgänge mit Ausnahme des Erbfalls bei natürlichen Personen. Die Rechtsnachfolge ist der Lubey GmbH durch geeignete Dokumente nachzuweisen.

(5)  Für die Registrierung und die dauerhafte Nutzung der Nutzerkonten wird kein Entgelt erhoben.

4.4 Transaktionsentgelt

(1)  Für die Dienstleistungen, die zum Abschluss eines Hauptvertrages führen, erhebt die Lubey GmbH ein Transaktionsentgelt. Für den Fall, dass kein Hauptvertrag zustande kommt, weil keine Gebote abgegeben wurden, fällt kein Transaktionsentgelt an.

(2)  Der Nutzer der ein Angebot anbietet "Anbieter" kann bei der Erstellung der Vergabe entscheiden, ob er das Transaktionsentgelt selber zahlt, oder ob der Nutzer der auf dieses Angebot bietet („Bieter“) und den Zuschlag erhält, das Transaktionsentgelt zahlen muss.

(3)  Die Höhe des Transaktionsentgelts richtet sich nach den jeweils aktuellen Preisangaben. Sofern nicht ausdrücklich ausgewiesen, ist die Umsatzsteuer in den Preisen nicht enthalten. Die Umsatzsteuer wird am Tag der Rechnungsstellung in der gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Höhe des Transaktionsentgelts hängt von dem der Transaktion zu Grunde liegenden Volumen in Tonnen (Menge der zum Kauf angebotenen oder zur Verwertung oder Beseitigung angebotenen Abfälle oder Sekundärrohstoffe oder Volumen der angebotenen Sammel- oder Beförderungsleistung) sowie vom Auktionserlös ab. Dabei werden die etwaigen in der Auktion aufgeführten Nebenkosten (z. B. Gebinde-, Verlade-, Wiegekos-ten) bei der Berechnung des Transaktionsentgelts nicht berücksichtigt.

(4)  Die Zahlung des Transaktionsentgelts bestimmt sich nach Ziffer 4.14 dieser AGB.

4.5 Allgemeine Pflichten des Nutzers

(1)  Die im Rahmen des Registrierungsprozesses erforderlichen Daten und Nachweise sind vom Nutzer wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.

(2)  Der Nutzer ist verpflichtet, die im Registrierungsprozess abgefragten Nachweise in deutlich lesbarer Form einzustellen. Die Freischaltung des Nutzerkontos erfolgt erst nach Einstellung der Nachweise gemäß Ziff. 4.3 Abs. 1.

(3)  Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben in seinem Nutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren. Dies gilt insbesondere auch für die einzustellenden Nachweise, diese sind fortlaufend auf dem aktuellen Stand zu halten.

(4)  Es ist verboten, Artikel oder Dienstleistungen, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften bzw. öffentlich-rechtliche Genehmigungen des Nutzers, die Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, auf dem Online-Marktplatz anzubieten oder anzunehmen.

(5)  Im Falle des Abschlusses eines Dauerauftrages über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen sind die beteiligten Nutzer verpflichtet, der Lubey GmbH monatlich die tatsächlich gelieferten bzw. übernommenen Abfallmengen mitzuteilen, damit die Lubey GmbH ihre abfallrechtlichen Pflichten als Makler, insbesondere ihre Registerpflichten gemäß § 49 Abs. 3 KrWG, erfüllen kann. Sofern Lubey GmbH darüber hinaus Pflichten dadurch entstehen, dass der Abfall oder die Sekundärrohstoffe über die Grenzen Deutschlands hinaus entsorgt bzw. verwertet werden, weisen die Nutzer die Lubey GmbH hierauf unverzüglich schriftlich hin.

(6) Der Nutzer trägt die Sorge dafür, dass alle von ihm übermittelten Daten unschädlich für die Server der Lubey GmbH sind und die eingebrachten sowie mit Rechnern der Lubey GmbH in Berührung kommenden Daten durch entsprechend hierzu geeigneter Programme auf das Nichtvorhandensein von Malware geprüft werden.

(7)  Der Online-Marktplatz darf nicht zu vertragsfremden Zwecken missbraucht werden. Als Missbrauch gilt insbesondere

  1. die Nutzung der Dienstleistungen unter Vorspiegelung einer falschen Identität des Nutzers, sei es gegenüber der Lubey GmbH oder gegenüber anderen Nutzern,
  2. die Anbahnung von Geschäften außerhalb des Online-Marktplatzes,
  3. der Versand von Werbenachrichten („Spam“), soweit der jeweilige Empfänger sich nicht zuvor mit dem Empfang ausdrücklich einverstanden erklärt hat,
  4. das Einstellen oder Versenden von Inhalten, die eine Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), Verunglimpfung (§ 189 StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB), Nachstellung (§ 238 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) oder Bedrohung (§ 241 StGB) enthalten oder in sonstiger Weise strafrechtlich verboten sind,
  5. die Einstellung oder der Versand von Text-, Bild-, Video-, Audio- oder anderen Dateien unter Verstoß gegen Urheber-, Marken-, Namens-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechte,
  6. die Verwendung personenbezogener Daten anderer Nutzer, soweit die betreffenden anderen Nutzer der konkreten Art der Verwendung nicht zuvor ausdrücklich zugestimmt haben; dies gilt insbesondere für die Verwendung zu kommerziellen Zwecken,
  7. die Manipulation der Produkte, Dienstleistungen, Server oder Rechner der Lubey GmbH oder von ihr beauftragter Dritter durch technische Vorrichtungen, Eingriffe oder sonstige Maßnahmen oder Daten.

(8)  Bei einem Verstoß gegen die in Abs. 1 bis 8 genannten Pflichten oder einem Missbrauch nach Abs. 9 ist die Lubey GmbH berechtigt, die Erbringung von Leistungen einzustellen und den Nutzungsvertrag außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.

(9)  Sollten dem Nutzer Störungen bzw. Probleme in den Rechenzentren von der Lubey GmbH bekanntwerden, dann hat er die Lubey GmbH unverzüglich darüber zu unterrichten.

(10)  Sobald ein Nutzer im Rahmen der vom ihm begehrten Leistungen Ausfuhr- bzw. Exportbeschränkungen (z. B. Embargos) unterliegt, ist dieser für die Einhaltung der außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Die Lubey GmbH ist nach dem Erkennen von Verstößen zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages berechtigt. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.

4.6 Vertragsstrafe

(1)  Sofern der Nutzer schuldhaft gegen eine der in Ziff. 4.5 genannten Pflichten verstößt, verspricht der Nutzer der Lubey GmbH unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs im Rahmen von Ziff. 4.6 Abs. 2 die Zahlung einer Vertragsstrafe.

(2)  Die Vertragsstrafe beträgt

  1. bei Verstößen gegen Pflichten gemäß Ziff. 4.5 Abs. 1, 3 bis 7 im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Begehung EUR 50.000,00 und im Falle der fahrlässigen Begehung EUR 25.000,00;
  2. bei Verstößen gegen Ziff. 4.5 Abs. 8 bzw. bei einem Missbrauch im Sinne von Ziff. 4.5 Abs. 9 im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Begehung EUR 25.000,00 und im Falle der fahrlässigen Begehung EUR 12.500,00.

(3)  Die Lubey GmbH ist berechtigt, die Vertragsstrafe neben der Erfüllung und als Mindestbetrag eines vom Nutzer nach den gesetzlichen Vorschriften geschuldeten Schadensersatzes zu verlangen. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden.

4.7 Prüfungs- und Korrekturrechte der Lubey GmbH

(1)  Die Lubey GmbH ist zur Einhaltung ihrer abfallrechtlichen Pflichten als Makler berechtigt, die Angaben und Nachweise der Nutzer zu prüfen und gegebenenfalls weitere Nachweise von dem Nutzer zu verlangen. Insbesondere kann die Lubey GmbH vom Nutzer verlangen, eine Erklärung der jeweils zuständigen Abfallbehörde über die Korrektheit der Einstufung der betreffenden Abfälle bzw. über das Erreichen des Abfallendes im Falle der Vermarktung von Sekundärrohstoffen vorzulegen.

(2)  Die Lubey GmbH ist berechtigt, von dem Nutzer, der ein Angebot in Bezug auf Abfälle oder Sekundärrohstoffe eingestellt hat, eine Korrektur der Angaben zu verlangen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die vom Nutzer angegebene Abfallschlüsselnummer nach der Abfallverzeichnisverordnung oder vergleichbaren Systemen zur Klassifizierung von Abfällen, wenn sich die vom Nutzer gewählte Zuordnung als offensichtlich unzutreffend erweist, vom Nutzer nicht hinreichend mit Nachweisen belegt werden kann oder im Widerspruch zur Auffassung einer zuständigen Abfallbehörde steht.

(3)  Die Lubey GmbH kann offensichtliche Fehler in den Stammdaten der Nutzer korrigieren. Im Falle einer Korrektur wird die Lubey GmbH den betreffenden Nutzer per E-Mail oder fernmündlich über die Korrektur informieren.

4.8 Interventionsrechte der Lubey GmbH

(1)  Die Lubey GmbH hat als Betreiber des Online-Marktplatzes und in ihrer abfallrechtlichen Funktion als Makler das Recht, zur Vermeidung von Verstößen gegen abfallrechtliche Bestimmungen und sonstige Gesetze oder diese AGB noch nicht beendete Vermarktungen auch ohne Zustimmung der betroffenen Nutzer nach billigem Ermessen zu beenden. Zudem kann die Lubey GmbH in dem Fall, dass sie einen Nutzer nach Ziff. 4.7 dieser AGB zur Korrektur seiner Angaben auffordert, die betreffende Vermarktungen bis zur Vornahme der Korrektur unterbrechen.

(2)  Im Falle des Abbruchs einer noch nicht beendeten Vermarktung durch die Lubey GmbH wird die Lubey GmbH den Nutzer, der das Angebot eingestellt hat, per E-Mail an die bei der Registrierung hinterlegte Kontaktadresse über den Abbruch der Vermarktungen informieren.

(3)  Schadenersatzansprüche der betroffenen Nutzer gegenüber der Lubey GmbH infolge des Abbruchs oder der Unterbrechung („Anhalten“) einer Vermarktung (z.B. von Abfällen) bestehen nur unter den Voraussetzungen nach Ziff. 4.11 dieser AGB.

4.9 Schadenersatzpflicht der Nutzer; Ausschluss von Nutzern

(1)  Der Nutzer haftet der Lubey GmbH für Schäden aus Verstößen gegen die Bestimmungen dieser AGB, soweit der Nutzer diese zu vertreten hat, und nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gilt insbesondere für fehlerhafte oder irreführende Angaben bei der Registrierung und der Einstellung von Angeboten sowie für falsche oder abgelaufene Nachweise und Dokumente.

(2)  Die Lubey GmbH ist berechtigt, Nutzer, die gegen die Pflichten dieser AGB oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen, vorübergehend oder im Sinne einer außerordentlichen Kündigung dauerhaft von der Nutzung des Online-Marktplatzes auszuschließen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, einen Verstoß zu beenden oder zukünftigen Verstößen des betreffenden Nutzers vorzubeugen. Vor einem dauerhaften Ausschluss von der Nutzung des Online-Marktplatzes wird die Lubey GmbH den betreffenden Nutzer abmahnen. Die Erklärung des vorübergehenden oder dauerhaften Ausschlusses seitens der Lubey GmbH erfolgt per E-Mail. Zu einem dauerhaften Ausschluss im Sinne einer außerordentlichen Kündigung können insbesondere führen

  1. vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben oder Nachweise bei der Registrierung;
  2. vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder irreführende Angaben oder Nachweise und Dokumente bei Angeboten;
  3. Angebote, die darauf zielen, gegen abfallrechtliche oder sonstige gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen oder diese zu umgehen;
  4. Angebote, deren Ausführung objektiv unmöglich ist;
  5. Angebote, die darauf zielen, einem Wettbewerber einen Nachteil zuzufügen;
  6. der Abschluss von Verträgen, die über die Lubey GmbH angebahnt worden sind, außerhalb des Online-Marktplatzes bzw. unter Umgehung der Lubey GmbH;
  7. die Einstellung von Angeboten, zu deren Erfüllung der Nutzer bei Einstellung des Angebotes objektiv nicht in der Lage oder nicht berechtigt ist;
  8. der trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung unterbliebene Ausgleich von Geldforderungen der Lubey GmbH aus dem Nutzungsvertrag.

(3)  Der Nutzer stellt die Lubey GmbH, ihre Angestellten, Vertreter und Mitarbeiter schadlos und stellt sie von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, die im Zusammenhang mit der Verwendung der Dienste durch den Nutzer oder dem schuldhaften Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen gemäß diesen AGB entstehen, einschließlich aller Ansprüche und Kosten aufgrund von Verlusten, Schäden, Gerichtsverfahren und Anwaltskosten.

4.10 Zugangs- und Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich der Nutzung des Online-Marktplatzes

(1)  Die Lubey GmbH übernimmt keine Garantie für die technische Verfügbarkeit des Online-Marktplatzes. Die Erreichbarkeit des Online-Marktplatzes kann aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Lubey GmbH liegen (u. a. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), sowie geplante Wartungsarbeiten etc. vorübergehend nicht gegeben sein.

(2)  Die Lubey GmbH kann den Zugang zum Online-Marktplatz vorübergehend einstellen oder beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Interoperabilität der Dienste und datenschutzrechtliche Anforderungen dies erfordern.

(3)  Die Lubey GmbH wird erforderliche Wartungsarbeiten am Online-Marktplatz, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sind längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen von Bedarf, dann wird die Lubey GmbH die Nutzer über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung drei Tage zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.

(4)  Dem Nutzer ist bekannt, dass alle Leistungen der Lubey GmbH Änderungen aufgrund von technischen Neuentwicklungen sowie möglichen gesetzlichen und/oder behördlichen Neuregelungen unterliegen. Der Online-Marktplatz kann daher von der Lubey GmbH dem jeweiligen technischen Entwicklungsstand angepasst werden.

(5)  Im Falle einer Zurverfügungstellung von kostenfreien Zusatzleistungen durch die Lubey GmbH hat der Nutzer auf deren Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Hinsichtlich der Einstellung der unentgeltlichen Leistungen wird Lubey GmbH den Nutzer im Voraus informieren.

4.11 Haftung der Lubey GmbH

(1)  Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet die Lubey GmbH als Betreiber des On-line-Marktplatzes den Nutzern bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten für das eigene Handeln sowie das Handeln ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sie haftet unbeschränkt für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei allen sonstigen Schäden. Bei Schäden infolge der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Nutzer daher vertraut und auch vertrauen darf (Kardinalpflichten), haftet die Lubey GmbH darüber hinaus auch für einfache Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(2)  Die Lubey GmbH haftet nicht für Schäden, die den Nutzern aufgrund einer eingeschränkten Verfügbarkeit des Online-Marktplatzes infolge von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Lubey GmbH liegen (u. a. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), sowie geplante Wartungsarbeiten etc. entstehen.

(3)  Die Lubey GmbH haftet bei einer eigenen Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen und insbesondere abfallrechtlicher Bestimmungen nur gegenüber den jeweils zuständigen Überwachungsbehörden. Eine Haftung gegenüber den Nutzern des Online-Marktplatzes aus der Verletzung öffentlich-rechtlicher und insbesondere abfallrechtlicher Bestimmungen ist ausgeschlossen, soweit diesen Bestimmungen nicht ausdrücklich drittschützende Wirkung zukommt und ihre Verletzung kausal für einen Schaden der Nutzer ist.

4.12 Haftungsausschluss für Angaben der Nutzer

(1)  Die auf dem Online-Marktplatz eingestellten Angebote werden von den Nutzern erstellt und sind für die Lubey GmbH im Verhältnis zu den Nutzern fremde Inhalte. Die Lubey GmbH macht sich den Inhalt der Angebote und insbesondere die Angabe zur Beschaffenheit, Menge und Gefährlichkeit von Abfällen und Sekundärrohstoffen im Verhältnis zu den Nutzern nicht zu eigen.

(2)  Für die Lubey GmbH besteht im Verhältnis zu den Nutzern keine Pflicht, die Inhalte der von den Nutzern eingestellten Angebote auf deren Rechtmäßigkeit zu prüfen.

(3)  Der Nutzer trägt für sämtliche von ihm übermittelten Daten mitsamt deren Inhalt die alleinige Verantwortung. Für alle Schäden, welche Dritten aufgrund einer Verletzung der gesetzlichen oder in diesen AGB festgelegten Pflichten des Nutzers entstehen, ist dieser alleine verantwortlich.

(4)  Die Nutzer sind im Rahmen der über den Online-Marktplatz zwischen ihnen geschlossenen Hauptverträge selbst zur Einhaltung der relevanten abfallrechtlichen und sonstigen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und zur Durchführung und Abwicklung der geschlossenen Hauptverträge verantwortlich. Den Nutzern ist bekannt, dass es für bestimmte Abfälle Sonderpflichten (Andienungspflichten oder Überlassungspflichten) gibt. Die Nutzer informieren sich eigenständig über den Umfang solcher Sonderpflichten.

(5)  Erlangt die Lubey GmbH durch eine Anzeige oder auf andere Weise Kenntnis von fehlerhaften oder eventuell rechtswidrigen Angeboten, wird sie diese Angebote prüfen und im Falle des begründeten Verdachts eines rechtswidrigen Angebots oder fehlerhafter Angaben gegebenenfalls Maßnahmen nach Ziff. 4.7 und 4.8 dieser AGB ergreifen.

(6)  Die Absätze 1 bis 3 gelten für die von Nut-zern abgegebenen Bewertungen gemäß Ziff. 6. dieser AGB entsprechend.

4.13 Kommunikation zwischen den Nutzern und der Lubey GmbH als Betreiber des Online-Marktplatzes

(1)  Sämtliche das Nutzungsverhältnis betreffenden Erklärungen sind schriftlich oder in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) unter den im Impressum des Online-Marktplatzes genannten Kontaktdaten der Lubey GmbH abzugeben.

(2)  Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die im Zuge der Registrierung angegebenen Kontaktdaten und -personen stets aktuell sind.

(3)  Die Lubey GmbH kann den registrierten Nutzern im Zusammenhang mit der Nutzung des Online-Marktplatzes Mitteilungen zu ihrem Nutzungsverhältnis und zur Nutzung der Dienste zukommen lassen.

4.14 Zahlungsbedingungen und Verzug

(1)  Die Zahlungsmöglichkeiten für die Transaktionsentgelte können zwischen den einzelnen Dienstleistungen variieren. Das durch die Lubey GmbH erhobene Transaktionsentgelt bei Abschluss eines Hauptvertrages, der eine einmalige Transaktion enthält, wird vollständig mit Abschluss des Hauptvertrages fällig. Übersteigt die Höhe des Transaktionsentgeltes jedoch EUR 40.000,00, werden mit Abschluss des Hauptvertrages nur 70% des Transaktionsentgeltes fällig. Die verbleibenden 30 % des Transaktionsentgeltes werden mit der vollständigen Erfüllung des Hauptvertrages fällig.

(2)  Die Lubey GmbH stellt jedem Nutzer eine elektronische Rechnung über das jeweilige Transaktionsentgelt per E-Mail bereit. Verlangt der Nutzer eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist die Lubey GmbH berechtigt, hierfür pro Rechnung einen Betrag in Höhe von EUR 2,50 für den Versand innerhalb von Deutschland und ein angemessenes Entgelt für den Versand ins Ausland zu berechnen.

(3)  Nach der vollständigen Erfüllung des Hauptvertrages werden die in Rechnung gestellten Volumen des zur Beseitigung angebotenen Abfalls bzw. des gehandelten Sekundärrohstoffs mit dem tatsächlich entstandenem Gesamtvolumen abgeglichen. Wurden weniger Abfälle beseitigt bzw. Sekundärrohstoffe gehandelt, als in Rechnung gestellt, wird die Lubey GmbH eine korrigierte Endrechnung erstellen. Rückzahlungen durch die Lubey GmbH erfolgen jedoch nur, sofern der Rückzahlungsbetrag eine Bagatellgrenze von EUR 500,00 überschreitet. Darüber hinaus ist bei einem Transaktionsentgelt über EUR 40.000,00 eine Rückzahlung der bereits vom Nutzer geleisteten 70 % des Transaktionsentgeltes ausgeschlossen.

(4)  Mit Ablauf der Zahlungsfrist oder – sofern eine Zahlungsfrist nicht ausdrücklich angegeben ist – nach Ablauf von 2 Wochen ab Zugang der Rechnung kommt der Nutzer auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug. In diesen Fällen ist das geschuldete Entgelt mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Durch einen Zahlungsverzug entstehende Kosten und damit verbundene Mehraufwendungen wie Porto, Mahngebühren etc. trägt der Nutzer, es sei denn, ihn trifft kein Verschulden. Die Lubey GmbH ist berechtigt, für jede nach Eintritt des Verzugs versandte Mahnung eine pauschale Gebühr von EUR 5,00 zu berechnen. Dem Nutzer wird der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Der Lubey GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens ausdrücklich vorbehalten. Gleichfalls bleibt der Lubey GmbH die Geltendmachung weiterer Ansprüche auf Grund eines Zahlungsverzuges vorbehalten.

(5)  Die Lubey GmbH ist unbeschadet des Kündigungsrechtes nach Ziff. 4.9 Abs. 2 dieser AGB berechtigt, die Durchführung vertraglicher Leistungspflichten bzw. mehrerer, zeitlich und sachlich miteinander verbundener Hauptverträge teilweise oder ganz einzustellen, wenn der Nutzer mit der Zahlung der geschuldeten Entgelte in Verzug gerät. Die Lubey GmbH kann in diesem Fall die Zahlung bzw. Teilzahlung gegen Leistung verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.

(6)  Ungeachtet abweichender Bestimmungen dieser AGB wird die Lubey GmbH gegenüber dem Nutzer im Falle von kostenpflichtigen Dienstleistungen erst nach vollständiger Entrichtung des vereinbarten Entgeltes ihre Leistungen erbringen.

4.15 Lizenzvereinbarungen, Urheber- und Nutzungsrechte

(1)  Der Nutzer darf den Online-Marktplatz nur im Rahmen des gewählten Umfanges und nur bei Zustimmung zu diesen AGB nutzen.

(2)  Die von der Lubey GmbH zur Verfügung gestellten Dienstleistungen sind urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte (unter anderem Marken- und Patentrecht) geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Einwilligung nicht für vertragsfremde Zwecke genutzt werden. Sollte die Lubey GmbH dem Nutzer die Nutzung von grafischen Elementen, Bildern, Texten, Animationen, Designvorlagen ausdrücklich gestatten, erhält der Nutzer das Recht, diese Inhalte für die Dauer der jeweiligen Vertragsbeziehung zu nutzen.

(3)  Die Lubey GmbH hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Nutzung von Daten, Anwendungen und Informationen des Nutzers. Rechte und Pflichten hieraus unterfallen dessen ausschließlicher Verantwortung. Das Nähere regelt die Datenschutzerklärung.

(4)  Soweit ein Nutzer Bilder oder Textbausteine Dritter nutzt, etwa zur Beschreibung der Abfälle oder Sekundärrohstoffe, hat er das Urheberrecht zu berücksichtigen.

5. Beziehungen der Nutzer des Online-Marktplatzes untereinander

5.1 Gegenstand Hauptvertrag

(1)  Der Hauptvertrag begründet das Rechtsverhältnis zwischen den Nutzern des Online-Marktplatzes, die ein Angebot für Abfälle oder Sekundärrohstoffe oder ein Angebot für Entsorgungs-, Verwertungs-, Sammlungs-, Beförderungs- oder sonstige Abfall- bzw. Sekundärrohstoffbewirtschaftungsleistungen (Makeln, Handeln) als Vermarktungen einstellen („Anbieter“) und den Nutzern, die im Rahmen der Vermarktungen auf die jeweiligen Angebote erfolgreich bieten („Bieter“). Die Lubey GmbH ist nicht Partei des Hauptvertrages.

(2)  Die Nutzer sind im Rahmen der Hauptverträge selbst zur Einhaltung der relevanten abfallrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und zur Durchführung und Abwicklung der geschlossenen Hauptverträge verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die zulässige Entsorgungsart der Abfälle.

5.2 Pflichten der Anbieter

(1)  Der Anbieter ist bei der Einstellung eines Angebots verpflichtet, die betreffenden Abfälle oder Sekundärrohstoffe oder die zu erbringende Entsorgungs-, Verwertungs- oder Transportdienstleistung vollständig und präzise zu beschreiben. Insbesondere ist der Anbieter verpflichtet, die korrekte Abfallschlüsselnummer gemäß der Anlage zur Abfallverzeichnisverordnung zu wählen oder eine vergleichbare Zuordnung nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu treffen und Nachweise über die Beschaffenheit und Zusammensetzung der Sekundärrohstoffe bzw. Abfälle, wie z. B. die Deklarationsanalyse, einzustellen. Zudem sind in Bezug auf Abfälle und Sekundärrohstoffe insbesondere Angaben über die Menge in Tonnen (1 t = 1 Mg = 1.000 kg), die Zusammensetzung, den Anteil von Störstoffen, die Abmessungen/Korngröße und die Verpackung. Bei nachträglichen Mengenänderungen ist Ziffer 5.6 dieser AGB zu beachten. Der Anbieter kann auch Bilder sowie Dokumente (Analysen, Prüfzeugnisse, Skizzen, etc.) bis zu einer Größe von je 2 Megabyte hochladen.

(2)  Im Falle der Vermarktung von Sekundärrohstoffen trägt der Anbieter die Gewähr dafür, dass die betreffenden Stoffe tatsächlich das Abfallende gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erreicht haben. Anderenfalls sind die Stoffe als Abfälle zu bezeichnen und entsprechend zu entsorgen.

(3)  Der Anbieter ist bei der Einstellung eines Angebots verpflichtet, die wesentlichen Vertragsinhalte anzugeben. Dazu zählen insbesondere die Lieferbedingungen, die Adresse für Abholung/Lieferung und die Zahlungsbedingungen. Will der Nutzer, der ein Angebot einstellt, seine AGB zum Bestandteil des Hauptvertrages machen, hat er diese dem Angebot beizufügen und den Bietern vor Abgabe eines Gebotes die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zum Download der AGB zu gewähren. Die AGB sind vom Bieter vor Abgabe eines Gebots zu bestätigen.

(4)  Der Anbieter hat die Vorschriften zur Teilnahme am elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 312i des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und insbesondere die sich daraus ergebenden Informationspflichten zu beachten. Auf der Internetseite des Online-Marktplatzes werden die Bieter, im Sinne des § 312i BGB informiert. Diese Information durch die Lubey GmbH erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung. Dies gilt nicht, soweit die Lubey GmbH nach Ziffer 4.11 dieser AGB haftet.

5.3 Pflichten der Bieter

(1)  Die Bieter haben sich vor Abgabe eines Gebotes/vor Zustimmung darüber zu vergewissern, dass die vom Anbieter gemachten Angaben plausibel sind und den Tatsachen entsprechen.

(2)  Die Bieter haben im Falle des Verdachtes, dass ein Angebot gegen abfallrechtliche oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstößt oder im Sinne der Ziff. 4.5 Abs. 9, 4.9 Abs. 2 gegen diese AGB verstößt, unverzüglich die Lubey GmbH zu informieren.

5.4 Vertragsbestimmungen und Vertragsbestandteile in Hauptverträgen

(1)  Die bei der Einstellung von Angeboten gemachten Angaben der Nutzer, insbesondere zu Art, Beschaffenheit, Eigenschaften, Störstoffen, Menge, Abmessung/Korngröße und Verpackung der Abfälle oder Sekundärrohstoffe und zu Lieferbedingungen, Abhol- oder Lieferadressen werden zu wesentlichen Bestandteilen der Hauptverträge und gelten als zugesicherte Eigenschaften.

(2)  Die Beteiligten erhalten nach Abschluss der Vermarktungen eine Bestätigung der Lubey GmbH mit den wesentlichen, auf dem Online-Marktplatz hinterlegten Vertragsinhalten.

5.5 Zustandekommen der Hauptverträge bei der E-Vergabe

(1)  Mit der E-Vergabe lassen sich mehrere Abfallstoffe bzw. Sekundärrohstoffe gleichzeitig vom Anbieter vermarkten. Durch die Einstellung eines Angebotes für Abfälle oder Sekundärrohstoffe oder einer Entsorgungs-, Verwertungs- oder Beförderungsleistung auf dem Online-Marktplatz gibt der Anbieter ein verbindliches Angebot für einen Hauptvertrag ab. Die Bieter haben anschließend im Rahmen eines ersten Angebotes ihre spezielle Eignung nach den Vorgaben des Anbieters nachzuweisen. Nur die Bieter, welche die Vorgaben des Anbieters erfüllen, werden zur elektronischen Auktion zugelassen.

(2)  Im Rahmen der elektronischen Auktion bestimmt der Anbieter eine Frist, in der die zugelassenen Bieter verdeckte Gebote abgeben können („Angebotsdauer“). Dem Bieter wird nach Abgabe eines Gebotes mitgeteilt, auf welchem Rang er liegt. Der Bieter hat die Möglichkeit, sein Gebot nachzubessern, um seinen Rang zu verbessern.

(3)  Der Hauptvertrag kommt mit dem Bieter zustande, der vom Anbieter nach billigem Ermessen ausgewählt wird.

(4)  Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, eine Preisgrenze festzulegen. Das Angebot steht dann unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Preisgrenze des Anbieters erreicht wird. Erreicht der Bieter die Preisgrenze nicht, kann er maximal den zweiten Rang belegen. Sofern die Preisgrenze während der Angebotsdauer trotz Nachbesserung der Gebote nicht erreicht wird, hat der Anbieter die Möglichkeit, binnen 48 Stunden ab Ende der Angebotsdauer, dem höchstbietenden Bieter den Zuschlag anzubieten. Dieser Bieter hat daraufhin die Möglichkeit das Zuschlagsangebot innerhalb 48 Stunden ab Absendung des Zuschlagangebotes anzunehmen.

(5)  Der Anbieter ist für die Angebotsdauer an den Bestand des Angebotes gebunden. Er erkennt den im Falle eines erfolgreichen Gebotes dadurch zustande kommenden Preis als verbindlich an und haftet dem Bieter, der erfolgreich auf das Angebot bietet für die Verfügbarkeit und Erfüllung des Angebotes.

(6)  Bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen diesem und dem zum Zeitpunkt der Beendigung höchstbietenden Bieter ein Vertrag zustande, es sei denn, der Anbieter war nach Ziff. 5.8 dieser AGB dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen.

5.6 Zustandekommen der Hauptverträge bei der Spot-Auktion

(1)  Bei Spot-Auktionen können hingegen alle bei Lubey GmbH registrierten Unternehmen, deren allgemeine Eignung bereits im Rahmen der Registrierung abgefragt wurde, unmittelbar an der elektronischen Auktion teilnehmen.

(2)  Neben der Möglichkeit der elektronischen Auktion entsprechend Ziff. 5.5 der AGB kann der Anbieter bei einer Spot-Auktion auch einen Sofortkaufpreis festlegen. Bei Angeboten zum Sofortkaufpreis kommt der Hauptvertrag mit der Annahme des Sofortkaufpreises durch einen Bieter zustande. Auch im Falle eines Sofortkaufpreises gelten Ziff. 5.5 Abs. 5 und 6 entsprechend.

(3)  Der Hauptvertrag kommt mit dem Bieter zustande, der

  1. bei einem Angebot von Abfällen oder Sekundärrohstoffen den höchsten Preis bei Ablauf der Auktion geboten hat;
  2. bei einem Angebot zur Durchführung von Entsorgungs- oder Transportdienstleistungen den niedrigsten Preis bei Abschluss der Auktion geboten hat.
5.7 Erfüllung Hauptvertrag

(1)  Die Abwicklung der Hauptverträge ist allein Angelegenheit der beteiligten Nutzer. Die Abwicklung erfolgt nach den zum Bestandteil der Verträge gewordenen Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen der beteiligten Nutzer, nach dem allgemeinen Vertragsrecht sowie nach den abfallrechtlichen und sonstigen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

(2)  Nachträgliche Vertragsänderungen haben die beteiligten Nutzer bilateral zu klären und gegebenenfalls zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass sich die vereinbarten Mengen im Nachhinein ändern.

(3) Die Lubey GmbH ist über nachträgliche Mengenänderungen unverzüglich zu informieren und die entsprechenden Dokumente sind ihr unverzüglich vorzulegen, um ihre abfallrechtlichen Pflichten als Makler erfüllen zu können.

(4) Die Vertragssprache der Hauptverträge ist Englisch, sofern nicht beide Nutzer deutsche Unternehmen sind.

5.8 Abbruch von Vermarktungen auf Antrag der Nutzer und Rücknahme von Geboten

(1)  Die Rücknahme eines Angebots („Abbruch der Vermarktungen“) durch den Anbieter ist nur möglich, wenn ein berechtigter Grund vorliegt. Ein berechtigter Grund liegt insbesondere vor, wenn bei dem Anbieter die Voraussetzungen einer Anfechtung wegen Irrtums gemäß § 119 BGB vorliegen oder wenn ihm die Erfüllung der vertraglichen Pflicht unmöglich ist. Der Antrag auf Rücknahme eines Angebots ist von dem Nutzer unverzüglich nach Eintreten bzw. Bekanntwerden des Rücknahme- bzw. Abbruchgrundes per E-Mail bei der Lubey GmbH unter Darlegung des berechtigten Grundes zu stellen. Die Lubey GmbH entscheidet über die Rücknahme (den „Ab-bruch“) nach Prüfung der Begründung nach billigem Ermessen.

(2)  Für die Rücknahme eines Gebotes durch einen Bieter gilt Abs. 1 entsprechend.

6. Bewertungen

(1)  Nach der Durchführung einer Transaktion können sich die beteiligten Nutzer gegenseitig und öffentlich zugänglich auf der Grundlage von objektiven und transparenten Kriterien bewerten. Die Bewertungen werden von der Lubey GmbH nicht überprüft und können unzutreffend oder irreführend sein.

(2)  Die Nutzer sind verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.

(3)  Jede zweckwidrige Nutzung des Bewertungssystems ist verboten. Insbesondere ist es untersagt:

  1. sich selbst zu bewerten oder eine Selbst-bewertung durch Dritte abgeben zu lassen,
  2. in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung der betreffenden Transaktion in Zusammenhang stehen,
  3. Bewertungen zu einem anderen Zweck zu verwenden als zum Handel auf dem Online-Marktplatz,
  4. andere Nutzer durch Drohung mit der Abgabe oder Nichtabgabe einer Bewertung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen.

7. Datenschutz

Die Daten der Nutzer werden nach Beendigung des Nutzungsvertrages unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

8. Änderungsvorbehalt

(1)  Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses der Lubey GmbH können die AGB jederzeit geändert und an neue Umstände angepasst werden. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn die Gesetzeslage sich ändert oder eine höchstrichterliche Rechtsprechung erfolgt, aber auch bei veränderten Marktgegebenheiten, bei einer Währungsumstellung oder bei ähnlichen Ereignissen.

(2)  Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer per E-Mail oder über das Nutzerkonto sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung ausdrücklich mitgeteilt. Sofern der Nutzer der Änderung innerhalb von sechs Wochen widerspricht, gelten die AGB in der bisherigen Form weiter. Bei Widerspruch des Nutzers behält Lubey GmbH sich das Recht vor, den Nutzungsvertrag zum Ende des laufenden Kalenderjahres zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Die AGB gelten in der geänderten Fassung als vereinbart, wenn der Nutzer nicht innerhalb der Sechs-Wochen-Frist widerspricht oder den Nutzungsvertrag zum Ende des laufenden Kalenderjahres kündigt (Sonderkündigungsrecht). Die Lubey GmbH verpflichtet sich, den Nutzer mit Beginn der Frist auf sein Widerspruchsrecht und die Folgen weiterer Nutzung der Dienstleistungen in der Mitteilung über die Änderung der AGB besonders hinzuweisen.

(3)  Eine Änderung der AGB kann unbeschadet der Möglichkeit gemäß Abs. 1 auch im Verhältnis zu einzelnen Nutzern mittels eines Änderungsvertrages herbeigeführt werden.

(4)  Die Absätze 1 bis 3 gelten für Änderungen der Leistungsbeschreibung und der Preisangaben entsprechend.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lubey GmbH
für die Nutzung von Lubey Trade durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger als Vergabestellen (AGB-VSt) Stand 01.02.2022

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